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So setzt die Barmenia Nachhaltigkeit um

Nachhaltiges wirtschaftliches Handeln, soziale Verantwortung und Umweltbewusstsein sind in der Unternehmenskultur der Barmenia verankert.

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung

Informationen nach der Offenlegungs-Verordnung (Transparenz-Verordnung)

Mit dieser Seite kommt die Barmenia den Pflichten aus der "VERORDNUNG (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor" zur Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsinformationen auf Unternehmensebene im Internet nach.

Nachhaltig aus Überzeugung

Nachhaltiges wirtschaftliches Handeln, soziale Verantwortung und Umweltbewusstsein sind in der Unternehmenskultur der Barmenia fest verankert. Die Auswirkungen möglicher Nachhaltigkeitsrisiken auf das gesamte Unternehmen werden regelmäßig überprüft. Dazu gehört für die Barmenia auch, dass das Geld der Kunden verantwortungsvoll und werteorientiert investiert wird.

Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen (Art. 3)

Aus Sicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sind alle Nachhaltigkeitsrisiken hinsichtlich Umwelt, Soziales und Unternehmensführung zu berücksichtigen, die sich aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals) der Vereinten Nationen ableiten lassen.

Die Barmenia verfügt über ein gut funktionierendes und organisiertes Risikomanagementsystem, das eine risikoorientierte Steuerung des Unternehmens gewährleistet. Das Risikomanagementsystem identifiziert, bewertet, überwacht, steuert und berichtet aussagefähig über Risiken, denen das Unternehmen tatsächlich oder möglicherweise ausgesetzt ist.

Im Rahmen der regelmäßigen Risikoinventur werden alle tatsächlichen und potenziellen Risiken ganzheitlich erfasst. Dabei werden Nachhaltigkeitsrisiken nicht isoliert betrachtet, sondern als Bestandteil des jeweiligen Risikos verstanden. Hierbei folgt die Barmenia der Empfehlung der BaFin. Des Weiteren fördert das Risikomanagement durch die regelmäßigen Abfragen in den Fachbereichen die aktive Auseinandersetzung mit Nachhaltigkeitsrisiken und unterstützt somit den Aspekt der Nachhaltigkeit als Bestandteil der Risikokultur der Barmenia.

Die Beachtung von Nachhaltigkeitsrisiken ist bei der Barmenia eine gesamtunternehmerische Aufgabe. Die Barmenia prüft laufend die Auswirkungen ihrer strategischen oder operativen Entscheidungen auf deren Nachhaltigkeit. In der Kapitalanlage werden Nachhaltigkeitsrisiken seit der Bekennung zu den Grundsätzen für verantwortungsvolles Investieren der Vereinten Nationen (engl. Principles for Responsible Investments, kurz PRI) im Jahre 2014 explizit adressiert.

Vorfälle bei einzelnen Emittenten werden im Hinblick auf ihre finanziellen Auswirkungen und Risiken untersucht. Die Einbeziehung der Nachhaltigkeitsprinzipien in den Investmentprozess schützt damit insbesondere vor finanziellen Risiken (bspw. Schadenersatzzahlungen bei Nichteinhaltung von Umweltstandards oder Korruption), die sich in Aktien- und Rentenkursen widerspiegeln. Insofern wird hierdurch auch eine langfristig orientierte und nachhaltige Rendite sichergestellt. Zusätzlich werden Investitionen in Geschäftsmodelle, die sich negativ auf die Gesundheit auswirken, gemieden.

Die Barmenia Lebensversicherung a. G. als Finanzmarktteilnehmer berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Die Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei ihren Investitionsprozessen sind insbesondere unter Artikel 4 und 10 näher beschrieben.

Die Barmenia Krankenversicherung AG übernimmt die Finanzberatung für die Produkte der Barmenia Lebensversicherung a. G. und veröffentlicht eine Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Versicherungsberatung. Die im Beratungsgespräch festgelegten Nachhaltigkeitspräferenzen werden bei der Produktauswahl beachtet.

Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Versicherungsberatung

Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4)

Die Erfüllung der Verträge der Barmenia-Kunden hat oberste Priorität. Die Auswirkungen möglicher Nachhaltigkeitsrisiken auf das gesamte Unternehmen werden regelmäßig überprüft. Dazu gehört für die Barmenia auch, dass das Geld der Kunden verantwortungsvoll investiert wird.

Seit dem Jahr 2014 bekennt sich die Barmenia-Gruppe zu den Grundsätzen für verantwortungsvolles Investieren der Vereinten Nationen (engl. Principles for Responsible Investments, kurz PRI). Damit verpflichtet sich die Barmenia, Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsaspekte bei Investitionsentscheidungen zu beachten. Nachhaltigkeitsratings sind in die Investmententscheidung integriert. Folgende Ausschlusskriterien gelten für alle Assets im Direktbestand, in den Spezialfondsmandaten Aktien und Corporates, für die Alternative Investments sowie für neue Mieter*innen unserer Gebäude:

Ausschlusskriterien der Barmenia

Unternehmen

  • Verstoß gegen ein oder mehrere der zehn Prinzipien des UN GLOBAL COMPACT
  • Verstoß gegen gute Unternehmensführung
  • Herstellung von oder Handel mit geächteten Waffen (Streubomben, Landminen etc.) sowie konventionellen Waffen und konventionellen Waffenkomponenten
  • Herstellung von Bioziden (Chemikalien, die von der WHO als extrem gefährlich eingestuft werden)
  • Ertrag aus Kohleförderung
  • Ertrag > 30% aus Kohleverstromung
  • Umsatz > 5% Ölsande
  • Umsatz > 5% Ölschiefer*
  • Umsatz > 5% bei Tabakproduzenten, Tabakwarenlieferanten, Tabakhändlern
  • Bei der Behandlung von Arbeitnehmern Verstoß gegen Prinzipien, die die ILO als grundlegend ansieht: Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Diskriminierung sowie systematische Umgehung von Mindestarbeitsstandards. Dies gilt für die Unternehmen selbst sowie für deren Zulieferer/Subunternehmer.
  • Verstoß gegen Menschenrechte über Arbeitsverhältnisse hinaus, z. B. Inkaufnahme von Gefährdung der Kunden, Menschenhandel, Gewaltanwendung, Verletzung der Selbstbestimmungsrechte. Dies gilt für die Unternehmen selbst sowie für deren Zulieferer/Subunternehmer.

Staaten

  • Verstoß gegen Arbeitsrechte hinsichtlich Mindestlöhne, Arbeitszeiten, Sicherheit und Gesundheit
  • Autoritäre Regime
  • Juristische Diskriminierung gesellschaftlicher Gruppen, z. B. Frauen, Behinderte, Minderheiten
  • Weite Verbreitung von Kinderarbeit
  • Verstoß gegen Menschenrechte, z. B. politische Willkür, Folter, Bewegungs- und Religionsfreiheit
  • Massive Einschränkung der Presse- und Medienfreiheit
  • Praktizierung der Todesstrafe

Diese Kriterien hat die Barmenia als die wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen definiert. Die Einhaltung wird tagesaktuell überwacht. Bei Verstoß gegen eines der Kriterien werden die Portfoliopositionen in Abhängigkeit ihrer Veräußerbarkeit innerhalb von 12 Monaten* interessewahrend liquidiert. Durch diese Maßnahmen werden wesentliche negative Auswirkungen auf die Rendite durch Materialisierung von ESG-Risiken minimiert.

Für das Gesamtportfolio der Barmenia-Gruppe wird ein durchschnittliches ESG-Rating von A angestrebt. Für den liquiden Direkt- und Fondsbestand greift die Barmenia auf die Daten von MSCI ESG Research sowie deren Rating-Methodik zurück (siehe Dokument ). Eine vollständige Portfolioabdeckung mit ESG-Daten wurde noch nicht erzielt. Für Alternative Investments, Immobilien und Hypotheken nutzt die Barmenia eine eigens entwickelte Ratingmethodik. Für neue Investments in jeder Anlageklasse gilt ein Mindest-ESG-Rating von BB. Dadurch stellen wir sicher, dass in Unternehmen und Staaten mit schlechten ESG Konzepten oder nicht-nachhaltigem Verhalten sowie in nicht nachhaltige Immobilien nicht investiert wird.

Es wird auf Basis der von MSCI ESG Research vorhandenen Daten halbjährlich der CO2-Ausstoß im Verhältnis zum erzielten Umsatz der Portfoliobestandteile gemessen und mit einer CO2-Benchmark verglichen. Die Barmenia verfolgt als ökologisches Ziel insgesamt eine Reduzierung des mit der Investitionstätigkeit verbundenen CO2-Ausstoßes und bekennt sich zudem zum Klimaschutzabkommen von Paris.

Die Barmenia-Gruppe nimmt ihre Aktionärsstimmrechte aktiv wahr, im Fondsbestand erfolgt dies über externe Dienstleister. Mit Fondsmanagern wird aktives Engagement betrieben, um Nachhaltigkeitsfaktoren positiv zu beeinflussen.

Die Barmenia-Gruppe klassifiziert weiterhin solche Investitionen als nachhaltig im Sinne der Verordnung (EU) 2020/852 ("Taxonomieverordnung"), die einen Beitrag zu den Umweltzielen "Klimaschutz" sowie "Anpassung an den Klimawandel" leisten und durch die darüber hinaus keine erheblichen Nachteile für andere Stakeholder entstehen (Principal Adverse Impacts-PAIs). Der Prozentsatz der Finanzanlagen, die eine Auswahlprüfung gemäß diesen Faktoren durchlaufen, wird jährlich in den nichtfinanziellen Berichten der Barmenia veröffentlicht. Neben den durch die EU Kommission vorgegebenen Pflichtindikatoren werden auch freiwillig festgelegte Kennzahlen erhoben. Die Wahrung einer guten Governance sowie das Vorliegen eines Plans zur Reduktion des CO2-Ausstoßes bei Unternehmen, sind aus Sicht der Barmenia essentiell. Wir erheben und berichten daher PAIs bzgl. der Whistleblower Policy sowie Strategien zur CO2-Reduktion der Unternehmen. Diese Informationen stellen wir erstmalig zum 30.06.2023 für den Zeitraum 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 zur Verfügung.

Da die technischen Screening-Kriterien noch nicht vollumfänglich vorliegen, kann sich die Definition nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten und somit die Klassifizierung des Barmenia-Portfolios im Zeitablauf ändern. Die Barmenia handelt vorausschauend und verantwortungsvoll, den Beitrag zu den beworbenen Umweltzielen sowie die Vermeidung erheblicher Nachteile zu quantifizieren sowie eine lückenlose historische Datenbasis aufzubauen.

Der Prozentsatz der Finanzanlagen, die eine positive oder negative Auswahlprüfung nach Umwelt- oder sozialen Faktoren durchlaufen, wird jährlich in den nichtfinanziellen Berichten der Barmenia veröffentlicht.

* Ausnahme: Rückführung der Bestands-Investments in Ölschiefer über max. 3 Jahre (Beginn: 01.11.22)

zu den Nachhaltigkeitsberichten

Die Barmenia bekennt sich zur Nachhaltigkeitspositionierung des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV)

Das Präsidium des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat ein Positionspapier verabschiedet, mit dem sich die Assekuranz zum nachhaltigen Umbau von Wirtschaft und Gesellschaft verpflichtet. Die Nachhaltigkeitspositionierung der deutschen Versicherer wurde am 22. Januar 2021 veröffentlicht.

Die Barmenia-Versicherungsgruppe bekennt sich ausdrücklich zur Nachhaltigkeitspositionierung des GDV.

Transparenz nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmen

PAI Statement (Principal Adverse Impact)

Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für die Barmenia Lebensversicherung a.G. gemäß Art. 4 OffVO als Finanzmarktteilnehmer

Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für die Barmenia Krankenversicherung AG gemäß Art. 4 Abs. 5 OffVO als Finanzberater

Nachhaltigkeitspositionierung der Deutschen Versicherer im Wortlaut

Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5)

Die Relation von fester und variabler Vergütung ist auf den verschiedenen Verantwortungsebenen unterschiedlich. Sie ist jeweils so bemessen, dass sie auf der einen Seite Anreize schafft, aber Risiken vermeidet. Die variable Vergütung resultiert deshalb aus individuellen Zielen, Bereichszielen und Unternehmenszielen. Die Unternehmensziele werden vom Aufsichtsrat festgelegt und gelten für die Vorstände sowie die Verantwortungsebenen 1 und 2. Die individuellen Ziele und Bereichsziele sind aus den strategischen Zielen abgeleitet. Sie werden zwischen Aufsichtsrat und Vorstand, Vorstand und Mitarbeitern der Verantwortungsebene 1 sowie Mitarbeitern der Verantwortungsebene 1 und der Verantwortungsebene 2 vereinbart. Sie stehen deshalb auch im Einklang mit der Geschäfts- und Risikostrategie sowie den Zielen und langfristigen Interessen der Unternehmen.

Der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in das Risikomanagementsystem wird indirekt dadurch Rechnung getragen, dass die variablen Vergütungsbestandteile der Mitglieder des Vorstands Nachhaltigkeitsziele beinhalten, die die Nachhaltigkeitspositionierung umsetzen. Die Nachhaltigkeitspositionierung wiederum dient u. a. auch der Vermeidung der Realisierung von Nachhaltigkeitsrisiken.

Die Vergütungspolitik mit Berater*innen ist vertraglich so gestaltet, dass das Kund*inneninteresse berücksichtigt und bedarfsgerecht beraten wird. Bei der Vergütung für die Vermittlung von Nachhaltigkeitsprodukten und konventionellen Finanzprodukten werden keine Unterschiede gemacht.

Informationen zur Nachhaltigkeit dieses Finanzproduktes

Bei den indexgebundenen Renten, den fondsgebundenen Renten und der sofort beginnenden Rente der Barmenia Lebensversicherung a. G. werden vorvertragliche Informationen zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken, zu ökologischen oder sozialen Merkmalen sowie zu nachhaltigen Investitionen gegeben.

Rentenversicherungen

Informationen zu verantwortungsvollen Fonds

Machen Sie sich hier einen Überblick über unsere verantwortungsvollen Fonds.

Verantwortungsvolle Fonds

Artikel 8: Transparenz bei der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale in vorvertraglichen Informationen

Vorvertragliche Informationen für die in Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088 genannten Finanzprodukte (Sicherungsvermögen)

Artikel 10: Transparenz bei der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale und bei nachhaltigen Investitionen auf Internetseiten

Offenlegung von Produktinformationen für Finanzprodukte gemäß Artikel 8 auf der Internetseite (Sicherungsvermögen)

Artikel 11: Transparenz bei der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale und bei nachhaltigen Investitionen in regelmäßigen Berichten

Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (Sicherungsvermögen)

Artikel 12: Überprüfung der Informationen (Zeitplan)

Zeitplan der Umsetzung in den Kapitalanlagen

15.11.2023: Textliche Ergänzung zwecks Klarstellung zu den Rollen der Barmenia Lebensversicherung a. G. als Finanzmarktteilnehmer und der Barmenia Krankenversicherung AG als Finanzberatung

  • Die Barmenia Lebensversicherung a. G. als Finanzmarktteilnehmer berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Die Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei ihren Investitionsprozessen sind insbesondere unter Artikel 4 und 10 näher beschrieben.

    Die Barmenia Krankenversicherung AG übernimmt die Finanzberatung für die Produkte der Barmenia Lebensversicherung a. G. und veröffentlicht eine Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Versicherungsberatung. Die im Beratungsgespräch festgelegten Nachhaltigkeitspräferenzen werden bei der Produktauswahl beachtet.

    Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Versicherungsberatung

Hinweise zur Transparenz

Die Weiterentwicklung des Nachhaltigkeitsengagements der Barmenia finden Sie im Detail auf der Internetseite:

www.nachhaltige.versicherung

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